Verwaltungssitz der Sammelstiftung PUK

Lexikon

Altersguthaben Freizügigkeitsstiftung Rechnungsrevisoren
Altersgutschriften Fürsorgefonds Registrierte Vorsorgeeinrichtung
Alterskapital Gemeinschaftsstiftung Reglement
Anlagen Kaderkasse Rentenwert-Umlageverfahren
Anlagestiftung Kollektivversicherung Rückdeckung
Auffangeinrichtung Kontrollstelle Sammelstiftung
Autonome Kasse Koordinationsabzug Schwankungsreserve
Autonome Kasse mit Rückdeckung Leistungsprimat Sicherheitsfonds
Barwert Lohn, beitragspflichtiger Spareinrichtung
Beitragsprimat Lohn, massgebender Stopp-Loss-Versicherung
BVG Lohn, koordinierter Teilautonome Kasse
Deckungsgrad Lohn, versicherter Todesfallkapital
Deckungskapital Mutationsgewinn Überbrückungsrenten
Eintrittsgeneration Parität Umlageverfahren
Externe Versicherung Patronale Stiftung Umwandlungssatz
Freizügigkeitskonto Patronaler Fonds Verbandskasse
Freizügigkeitsleistung Pensionskasse Vorsorgewerk
Freizügigkeitspolice Pensionsversicherungsexperte Wohneigentumsförderung

Altersguthaben Summe der aufgezinsten Altersgutschriften.nach oben
Altersgutschriften Mindestbeitrag an die Vorsorgeeinrichtung, ausgedrückt in Prozenten des koordinierten Lohnes. Die Ansätze sind alters- und geschlechtsabhängig.nach oben
Alterskapital Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung dem Versicherten im Zeitpunkt, in dem er das Rücktrittsalter erreicht hat, bar auszahlt.nach oben
Anlagen In der Verordnung BVV 2 Art. 53 ff. wird dargelegt, in welcher Weise eine Vorsorge- einrichtung ihr Vermögen anlegen darf. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes gelten die Anlagevorschriften der BVV 2 auch für die nichtregistrierten Vorsorgeeinrichtungen.nach oben
Anlagestiftung Der Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren Personalvorsorge- einrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien zu verwalten.nach oben
Auffangeinrichtung Die Auffangeinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nach- kommen. Ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist ebenfalls möglich. Ihr müssen zudem jene Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die nicht anderweitig überwiesen werden können.nach oben
Autonome Kasse Vorsorgeeinrichtung, welche neben der Anlage des Vermögens auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität selber vornimmt.nach oben
Autonome Kasse
mit Rückdeckung
Autonome Kasse, die ihre Leistungen ganz oder teilweise bei einer Versicherungsgesellschaft rückgedeckt hat.nach oben
Barwert Geldbetrag, der in einem bestimmten Zeitpunkt dem Wert von künftigen Leistungen oder Beiträgen entspricht.nach oben
Beitragsprimat Die Beitragshöhe wird reglementarisch in Höhe einer Bezugsgrösse (bspw. Massgeb- licher Lohn) festgelegt, und daraus die Höhe der Leistung ermittelt. (S. Leistungsprimat)nach oben
BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Wurde am 1.1.1985 in Kraft gesetzt.nach oben
Deckungsgrad Verhältnis zwischen dem vorhanden Vermögen und dem Barwert der versicherten Leistungen.nach oben
Deckungskapital Das zur Finanzierung der Leistungen geäufnete Kapital.nach oben
Eintrittsgeneration Jene Generation, welche bei Inkrafttreten des BVG am 1.1.1985 das 25. Altersjahr überschritten und das Rentenalter noch nicht erreicht hat.nach oben
Externe Versicherung Versicherung eines Arbeitnehmers, der kein Anstellungsverhältnis mit dem Arbeitgeber der Vorsorgeeinrichtung aufweist.nach oben
Freizügigkeitskonto Bankkonto zur Aufnahme und Erhaltung der Freizügigkeitsleistung.nach oben
Freizügigkeitsleistung Betrag, der dem Versicherten beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung zusteht. Entspricht seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes bei Kassen mit Leistungsprimat dem Barwert der erworbenen Leistungen; bei Kassen mit Beitragsprimat dem Altersguthaben.nach oben
Freizügigkeitspolice Versicherungspolice zur Aufnahme und Erhaltung der Freizügigkeitsleistung.nach oben
Freizügigkeitsstiftung Freizügigkeitsstiftungen dienen dem Zweck, Freizügigkeitsvermögen von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre FZ-Leistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, zu verwalten.nach oben
Fürsorgefonds Teil der allgemeinen Vorsorge, der im allgemeinen nicht reglementiert ist und freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch erbringt.nach oben
Gemeinschaftsstiftung Eine Gemeinschaftsstiftung ist eine Stiftung für verschiedene Unternehmen, die durch eine bestimmte Gemeinsamkeit miteinander verbunden sind und die ihren Arbeitnehmern eine einheitliche Vorsorge bieten möchten. Typisches Merkmal dieser Stiftung ist, dass die Organisation und die Rechnungsführung einheitlich geregelt sind. Beispiel Stiftung eines Verbandes oder eines Konzerns.nach oben
Kaderkasse Institution zugunsten des Kaders, mit Bezeichnungen wie Bel-étage, Attika-Kasse, Penthouse etc. Ebenfalls findet man den Ausdruck "Ergänzungskasse" mit der gleichen Bedeutung, nämlich als Ergänzung zur Basis-Kasse, die das gesamte Personal umfasst.nach oben
Kollektivversicherung Versicherungsträger ist eine Versicherungsgesellschaft, die Prämien werden nach Einheitstarifen berechnet. Die kollektive Deckung erstreckt sich auf eine Personengemeinschaft. Versicherungsnehmer ist in der Regel die Sammelstiftung der Versicherungsgesellschaft.nach oben
Kontrollstelle Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung übertragen wird. Die Anforderungen sind in Art 33 BVV 2 umschrieben.nach oben
Koordinationsabzug Wird zur Bestimmung des koordinierten Lohnes vom massgeblichen Lohn in Abzug gebracht. Entspricht der maximalen einfachen Altersrente der AHV. Legt damit auch die Mindesthöhe des Jahreseinkommens fest, das der beruflichen Vorsorge unterstellt wird.
Leistungsprimat Die Art und Höhe der Vorsorgeleistung wird reglementarisch in Prozenten einer Bezugsgrösse (bspw. massgeblicher Lohn) festgelegt, und daraus abgeleitet die Höhe der Beiträge ermittelt. (S. Beitragsprimat)nach oben
Lohn, beitragspflichtiger Anteil des massgebenden Lohnes, welcher die Grundlage zur Berechnung der Beiträge bildet.nach oben
Lohn, massgebender Gesamtheit aller Elemente der jährlichen Entlöhnung, welche für den beruflichen Vorsorgeplan berücksichtigt werden müssen.nach oben
Lohn, koordinierter Bezeichnung des Lohnanteils, welcher für das BVG berücksichtigt wird. Berechnet sich durch Abzug des Koordinationsabzugs vom massgebenden Lohn, der seinerseits durch einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag begrenzt wird.nach oben
Lohn, versicherter Lohnanteil, auf dem die Leistungen bei ihrer Fälligkeit berechnet werden.nach oben
Mutationsgewinn Differenz zwischen Deckungskapital und ausbezahlter Austrittsleistung eines Versicherten, die der Vorsorgeeinrichtung zufällt. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes 1995 ausgeschlossen.nach oben
Parität Zahlenmässig gleich starke Vertretung der Arbeitnehmer und -geber im Stiftungsrat.nach oben
Patronale Stiftung Das Vermögen einer patronalen Stiftung wird ausschliesslich durch Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers oder durch eigene Kapitalerträge gebildet, jedenfalls nicht aus Beiträgen der Destinatäre. Die Leistungen einer patronalen Stiftung sind im allgemeinen reine Ermessensleistungen, worauf die Destinatäre grundsätzlich keinen Rechtsanspruch haben.nach oben
Patronaler Fonds Die Verfügungsgewalt liegt allein beim Arbeitgeber, der auch die Finanzierung alleine übernimmt.nach oben
Pensionskasse Bezeichnung für eine Institution, die wiederkehrende Leistungen (Pensionen) ausrichtet. Heute umgangssprachlicher Ausdruck für Vorsorgeeinrichtung.nach oben
Pensionsversicherungs-
experte
Titel, welcher vom Biga an Personen verliehen wird, welche den gestellten Anforderungen genügen, um sich als Experte im Bereich der Vorsorgeeinrichtungen zu betätigen.nach oben
Rechnungsrevisoren Personen, welche die Buchführung des Geschäftsjahres zu prüfen. Das BVG verlangt eine beruflich qualifizierte Kontrollstelle. Sie ist für alle Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch.nach oben
Registrierte
Vorsorgeeinrichtung
Die Registrierung einer Vorsorgeeinrichtung erfolgt auf ihren Antrag hin. Sie unterstellt sich damit dem BVG und verpflichtet sich, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Jeder Arbeitnehmer muss bei einer registrierten Vorsorgeeinrichtung versichert sein.nach oben
Reglement Das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung beschreibt die Vorsorgetätigkeit. Es wird vom Stiftungsrat erlassen.nach oben
Rentenwert-
Umlageverfahren
Die Finanzierung wird so festgelegt, dass das Deckungskapital für alle in der Periode anfallenden Renten bereitgestellt werden kann.nach oben
Rückdeckung Dieser Begriff bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Vorsorgeeinrichtung alle oder einzelne Risiken durch einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abdeckt.nach oben
Sammelstiftung Einer Sammelstiftung können sich beliebige Unternehmungen (meist kleinere Firmen) anschliessen, die aus administrativen Gründen keine eigene Stiftung errichten wollen.
Schwankungsreserve Von der Vorsorgeeinrichtung für die Deckung der Risikoabweichungen der Versicherungsfälle gebildete Reserve.nach oben
Sicherheitsfonds Der Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Er richtet zudem Leistungen an Kassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus.nach oben
Spareinrichtung Die Leistungen einer Sparkasse werden auf der Basis der angesammelten und verzinsten Sparbeiträge erbracht, ohne Risikokomponente. Die Sparkassen haben mit der Einführung des BVG und der daraus resultierenden Pflicht, das Gesamtpersonal gemäss den gesetzlichen Mindesterfordernissen zu versichern, an Bedeutung verloren.nach oben
Stopp-Loss-Versicherung Die Leistungspflicht des Versicherers beschränkt sich auf Schadenssummen, die innerhalb einer bestimmten Periode einen zum voraus festgesetzten Betrag übersteigen.nach oben
Teilautonome Kasse Vorsorgeeinrichtung, welche die Anlage des Vermögens selber vornimmt, die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität hingegen einer Versicherungsgesellschaft übergibt.nach oben
Todesfallkapital Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung im Todesfall eines Versicherten den Anspruchsberechtigten bar ausbezahlt.nach oben
Überbrückungsrenten Temporäre Renten, die zwischen der Pensionierung und dem Einsetzen der AHV gewährt werden.nach oben
Umlageverfahren Ausrichtung der Leistungen aus den in der selben Periode erhobenen Beiträge. Im Grundsatz das bei der AHV/IV zur Anwendung gelangende Finanzierungssystem.nach oben
Umwandlungssatz Vom Bundesrat festgesetzter Mindestprozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aufgrund des vorhandenen Alterskapitals. Findet bei Kassen mit Beitragsprimat Anwendung.nach oben
Verbandskasse Von einem Verband für seine Mitglieder organisierte Vorsorgeeinrichtung.nach oben
Vorsorgewerk Reglementierter Vorsorgeplan eines Arbeitgebers. Es handelt sich um die übliche Form für die von Sammelstiftungen mit den angeschlossenen Arbeitgebern getroffenen Vereinbarungen.nach oben
Wohneigentums-
förderung
Im Rahmen des BVG vorgesehene Möglichkeit zum Vorbezug resp. Zur Verpfändung von Vorsorgeleistungen zum Erwerb von Wohneigentum.nach oben