| Altersguthaben |
Summe der aufgezinsten Altersgutschriften. |
| Altersgutschriften |
Mindestbeitrag an die Vorsorgeeinrichtung, ausgedrückt in Prozenten des koordinierten Lohnes. Die Ansätze sind alters- und geschlechtsabhängig. |
| Alterskapital |
Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung dem Versicherten im Zeitpunkt, in dem er das Rücktrittsalter erreicht hat, bar auszahlt. |
| Anlagen |
In der Verordnung BVV 2 Art. 53 ff. wird dargelegt, in welcher Weise eine Vorsorge- einrichtung ihr Vermögen anlegen darf. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes gelten die Anlagevorschriften der BVV 2 auch für die nichtregistrierten Vorsorgeeinrichtungen. |
| Anlagestiftung |
Der Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren Personalvorsorge- einrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien zu verwalten. |
| Auffangeinrichtung |
Die Auffangeinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgeber, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nach- kommen. Ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist ebenfalls möglich. Ihr müssen zudem jene Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die nicht anderweitig überwiesen werden können. |
| Autonome Kasse |
Vorsorgeeinrichtung, welche neben der Anlage des Vermögens auch die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität selber vornimmt. |
Autonome Kasse
mit Rückdeckung |
Autonome Kasse, die ihre Leistungen ganz oder teilweise bei einer Versicherungsgesellschaft rückgedeckt hat. |
| Barwert |
Geldbetrag, der in einem bestimmten Zeitpunkt dem Wert von künftigen Leistungen oder Beiträgen entspricht. |
| Beitragsprimat |
Die Beitragshöhe wird reglementarisch in Höhe einer Bezugsgrösse (bspw. Massgeb- licher Lohn) festgelegt, und daraus die Höhe der Leistung ermittelt. (S. Leistungsprimat) |
| BVG |
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Wurde am 1.1.1985 in Kraft gesetzt. |
| Deckungsgrad |
Verhältnis zwischen dem vorhanden Vermögen und dem Barwert der versicherten Leistungen. |
| Deckungskapital |
Das zur Finanzierung der Leistungen geäufnete Kapital. |
| Eintrittsgeneration |
Jene Generation, welche bei Inkrafttreten des BVG am 1.1.1985 das 25. Altersjahr überschritten und das Rentenalter noch nicht erreicht hat. |
| Externe Versicherung |
Versicherung eines Arbeitnehmers, der kein Anstellungsverhältnis mit dem Arbeitgeber der Vorsorgeeinrichtung aufweist. |
| Freizügigkeitskonto |
Bankkonto zur Aufnahme und Erhaltung der Freizügigkeitsleistung. |
| Freizügigkeitsleistung |
Betrag, der dem Versicherten beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung zusteht. Entspricht seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes bei Kassen mit Leistungsprimat dem Barwert der erworbenen Leistungen; bei Kassen mit Beitragsprimat dem Altersguthaben. |
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| Freizügigkeitspolice |
Versicherungspolice zur Aufnahme und Erhaltung der Freizügigkeitsleistung. |
| Freizügigkeitsstiftung |
Freizügigkeitsstiftungen dienen dem Zweck, Freizügigkeitsvermögen von einzelnen Arbeitnehmern, die ihre FZ-Leistung weder bei der alten Vorsorgeeinrichtung belassen noch bei einer neuen einbringen können, zu verwalten. |
| Fürsorgefonds |
Teil der allgemeinen Vorsorge, der im allgemeinen nicht reglementiert ist und freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch erbringt. |
| Gemeinschaftsstiftung |
Eine Gemeinschaftsstiftung ist eine Stiftung für verschiedene Unternehmen, die durch eine bestimmte Gemeinsamkeit miteinander verbunden sind und die ihren Arbeitnehmern eine einheitliche Vorsorge bieten möchten. Typisches Merkmal dieser Stiftung ist, dass die Organisation und die Rechnungsführung einheitlich geregelt sind. Beispiel Stiftung eines Verbandes oder eines Konzerns. |
| Kaderkasse |
Institution zugunsten des Kaders, mit Bezeichnungen wie Bel-étage, Attika-Kasse, Penthouse etc. Ebenfalls findet man den Ausdruck "Ergänzungskasse" mit der gleichen Bedeutung, nämlich als Ergänzung zur Basis-Kasse, die das gesamte Personal umfasst. |
| Kollektivversicherung |
Versicherungsträger ist eine Versicherungsgesellschaft, die Prämien werden nach Einheitstarifen berechnet. Die kollektive Deckung erstreckt sich auf eine Personengemeinschaft. Versicherungsnehmer ist in der Regel die Sammelstiftung der Versicherungsgesellschaft. |
| Kontrollstelle |
Juristische oder natürliche Person, welcher die jährliche Kontrolle der Rechnungslegung und Geschäftsführung übertragen wird. Die Anforderungen sind in Art 33 BVV 2 umschrieben. |
| Koordinationsabzug |
Wird zur Bestimmung des koordinierten Lohnes vom massgeblichen Lohn in Abzug gebracht. Entspricht der maximalen einfachen Altersrente der AHV. Legt damit auch die Mindesthöhe des Jahreseinkommens fest, das der beruflichen Vorsorge unterstellt wird. |
| Leistungsprimat |
Die Art und Höhe der Vorsorgeleistung wird reglementarisch in Prozenten einer Bezugsgrösse (bspw. massgeblicher Lohn) festgelegt, und daraus abgeleitet die Höhe der Beiträge ermittelt. (S. Beitragsprimat) |
| Lohn, beitragspflichtiger |
Anteil des massgebenden Lohnes, welcher die Grundlage zur Berechnung der Beiträge bildet. |
| Lohn, massgebender |
Gesamtheit aller Elemente der jährlichen Entlöhnung, welche für den beruflichen Vorsorgeplan berücksichtigt werden müssen. |
| Lohn, koordinierter |
Bezeichnung des Lohnanteils, welcher für das BVG berücksichtigt wird. Berechnet sich durch Abzug des Koordinationsabzugs vom massgebenden Lohn, der seinerseits durch einen gesetzlich festgelegten Maximalbetrag begrenzt wird. |
| Lohn, versicherter |
Lohnanteil, auf dem die Leistungen bei ihrer Fälligkeit berechnet werden. |
| Mutationsgewinn |
Differenz zwischen Deckungskapital und ausbezahlter Austrittsleistung eines Versicherten, die der Vorsorgeeinrichtung zufällt. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes 1995 ausgeschlossen. |
| Parität |
Zahlenmässig gleich starke Vertretung der Arbeitnehmer und -geber im Stiftungsrat. |
| Patronale Stiftung |
Das Vermögen einer patronalen Stiftung wird ausschliesslich durch Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers oder durch eigene Kapitalerträge gebildet, jedenfalls nicht aus Beiträgen der Destinatäre. Die Leistungen einer patronalen Stiftung sind im allgemeinen reine Ermessensleistungen, worauf die Destinatäre grundsätzlich keinen Rechtsanspruch haben. |
| Patronaler Fonds |
Die Verfügungsgewalt liegt allein beim Arbeitgeber, der auch die Finanzierung alleine übernimmt. |
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| Pensionskasse |
Bezeichnung für eine Institution, die wiederkehrende Leistungen (Pensionen) ausrichtet. Heute umgangssprachlicher Ausdruck für Vorsorgeeinrichtung. |
Pensionsversicherungs-
experte |
Titel, welcher vom Biga an Personen verliehen wird, welche den gestellten Anforderungen genügen, um sich als Experte im Bereich der Vorsorgeeinrichtungen zu betätigen. |
| Rechnungsrevisoren |
Personen, welche die Buchführung des Geschäftsjahres zu prüfen. Das BVG verlangt eine beruflich qualifizierte Kontrollstelle. Sie ist für alle Vorsorgeeinrichtungen obligatorisch. |
Registrierte
Vorsorgeeinrichtung |
Die Registrierung einer Vorsorgeeinrichtung erfolgt auf ihren Antrag hin. Sie unterstellt sich damit dem BVG und verpflichtet sich, die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Jeder Arbeitnehmer muss bei einer registrierten Vorsorgeeinrichtung versichert sein. |
| Reglement |
Das Reglement einer Vorsorgeeinrichtung beschreibt die Vorsorgetätigkeit. Es wird vom Stiftungsrat erlassen. |
Rentenwert-
Umlageverfahren |
Die Finanzierung wird so festgelegt, dass das Deckungskapital für alle in der Periode anfallenden Renten bereitgestellt werden kann. |
| Rückdeckung |
Dieser Begriff bezeichnet den Vorgang, bei dem eine Vorsorgeeinrichtung alle oder einzelne Risiken durch einen Kollektivversicherungsvertrag mit einer Versicherungsgesellschaft abdeckt. |
| Sammelstiftung |
Einer Sammelstiftung können sich beliebige Unternehmungen (meist kleinere Firmen) anschliessen, die aus administrativen Gründen keine eigene Stiftung errichten wollen. |
| Schwankungsreserve |
Von der Vorsorgeeinrichtung für die Deckung der Risikoabweichungen der Versicherungsfälle gebildete Reserve. |
| Sicherheitsfonds |
Der Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Er richtet zudem Leistungen an Kassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbestandes aus. |
| Spareinrichtung |
Die Leistungen einer Sparkasse werden auf der Basis der angesammelten und verzinsten Sparbeiträge erbracht, ohne Risikokomponente. Die Sparkassen haben mit der Einführung des BVG und der daraus resultierenden Pflicht, das Gesamtpersonal gemäss den gesetzlichen Mindesterfordernissen zu versichern, an Bedeutung verloren. |
| Stopp-Loss-Versicherung |
Die Leistungspflicht des Versicherers beschränkt sich auf Schadenssummen, die innerhalb einer bestimmten Periode einen zum voraus festgesetzten Betrag übersteigen. |
| Teilautonome Kasse |
Vorsorgeeinrichtung, welche die Anlage des Vermögens selber vornimmt, die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität hingegen einer Versicherungsgesellschaft übergibt. |
| Todesfallkapital |
Einmalige Leistung, welche die Vorsorgeeinrichtung im Todesfall eines Versicherten den Anspruchsberechtigten bar ausbezahlt. |
| Überbrückungsrenten |
Temporäre Renten, die zwischen der Pensionierung und dem Einsetzen der AHV gewährt werden. |
| Umlageverfahren |
Ausrichtung der Leistungen aus den in der selben Periode erhobenen Beiträge. Im Grundsatz das bei der AHV/IV zur Anwendung gelangende Finanzierungssystem. |
| Umwandlungssatz |
Vom Bundesrat festgesetzter Mindestprozentsatz zur Berechnung der jährlichen Rente aufgrund des vorhandenen Alterskapitals. Findet bei Kassen mit Beitragsprimat Anwendung. |
| Verbandskasse |
Von einem Verband für seine Mitglieder organisierte Vorsorgeeinrichtung. |
| Vorsorgewerk |
Reglementierter Vorsorgeplan eines Arbeitgebers. Es handelt sich um die übliche Form für die von Sammelstiftungen mit den angeschlossenen Arbeitgebern getroffenen Vereinbarungen. |
Wohneigentums-
förderung |
Im Rahmen des BVG vorgesehene Möglichkeit zum Vorbezug resp. Zur Verpfändung von Vorsorgeleistungen zum Erwerb von Wohneigentum.
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